Die deutsche Regierung bringt ein „Sicherheitspaket“ durch das Parlament, das die biometrische Überwachung erheblich ausweiten würde, obwohl sich das Land stark für Privatsphäre und Datenschutz einsetzt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen widersprechen nicht nur der Vereinbarung der Regierungskoalition, sondern auch dem Europäischen KI-Gesetz und dem deutschen Grundgesetz.
Deutschland ist führend beim Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes. Viele Deutsche reagieren besonders empfindlich auf die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten – aufgrund der totalitären Geschichte des Landes und der Rolle der Überwachung sowohl in Nazideutschland als auch in Ostdeutschland.
Das vorgeschlagene „Sicherheitspaket“, das die deutsche Regierung im Rekordtempo durch das Parlament zu bringen versucht, wurde als Reaktion auf eine Messerstecherei in Solingen eingebracht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erlauben es den Strafverfolgungsbehörden, Verdächtige durch den Vergleich ihrer biometrischen Daten (Audio-, Video- und Bilddaten) mit allen öffentlich zugänglichen Internetdaten zu identifizieren, was zur Erstellung von differenzierten Profilen der täglichen Aktivitäten von Personen führen könnte.
Dieser Vorschlag widerspricht dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der sich verpflichtet, biometrische Überwachung in Deutschland zu verhindern, und verstößt auch gegen das deutsche Grundgesetz und das kürzlich verabschiedete europäische KI-Gesetz, das den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz („KI“) verbietet, die Datenbanken zur Gesichtserkennung erstellen oder erweitern.
Der Vorschlag würde den Strafverfolgungsbehörden und dem Bundesamt für Migration und Asyl weitreichende neue Befugnisse einräumen, die es ihnen ermöglichen würden, Asylbewerber ohne Ausweis zu identifizieren, indem sie ihre biometrischen Daten mit „Internetdaten“ vergleichen, obwohl die Gesichtserkennungssoftware nachweislich rassistisch motiviert ist.
Der Gesetzesentwurf enthält weder sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor diskriminierenden Ergebnissen, noch erkennt er die Grenzen der Gesichtserkennung an.
Das Sicherheitspaket sieht auch die Einführung einer KI-gestützten Auswertung von Daten im Besitz von Strafverfolgungsbehörden vor, die für eine vorausschauende Polizeiarbeit genutzt werden könnte und Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre bedroht. Zu den von den Strafverfolgungsbehörden gespeicherten Daten gehören die Daten aller Personen, die jemals eine Anzeige erstattet haben, als Zeugen aufgetreten sind oder als Opfer einer Straftat in einer Polizeidatenbank gelandet sind.
Die Pläne der Regierung sind bei einer parlamentarischen Anhörung auf den Widerstand von Experten, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Tausenden von Demonstranten in Berlin gestoßen, die argumentieren, dass die Vorschläge die Grundrechte untergraben, gegen europäisches Recht verstoßen und die eigenen Versprechen der Koalitionsparteien zurücknehmen.
Das Sicherheitspaket zielt auch darauf ab, eine Bestimmung des Gesetzes über digitale Dienste („DSA“) auszunutzen, das Online-Plattformen in der Europäischen Union reguliert. Aufgrund ihrer unklaren Definition birgt die Bestimmung das Risiko, die Freiheit der Meinungsäußerung im Internet zu untergraben, da Anbieter unter Druck gesetzt werden könnten, mehr statt weniger Daten zu teilen, um DSA-Strafen zu vermeiden.
Die deutsche Regierung schlägt außerdem vor, das DSA zu aktualisieren, indem es um spezifische Straftaten erweitert wird, für die Unternehmen Nutzerdaten weitergeben müssen, was die Freiheit der Meinungsäußerung im Internet untergraben könnte.
Der Vorschlag, das DSA so kurz nach seiner Verabschiedung zu aktualisieren, ist unrealistisch, zeigt aber, dass der Schutz der Grundrechte im Internet für die deutsche Regierung keine Priorität darstellt.

Quelle: The Expose
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