Tokenisierung ist ein sehr großes Thema, da es bedeutet, dass real existierende Werte auf einer Blockchain abgebildet werden – mit allen Vor- und Nachteilen, die das mit sich bringt. Tokenisierungen können grundsätzlich alles betreffen, wobei es immer um die Gestaltung der Verbindung zwischen dem real existierenden Wert und seiner Blockchain-Abbildung geht, also letztlich um vertragsrechtliche Fragen.
Die bekanntesten Beispiele für Tokenisierung sind Stablecoins, also Blockchain-Pendants zu staatlichen Fiat-Währungen wie dem US-Dollar oder dem Euro.
Jetzt zieht die EZB bei der Tokenisierung nach, und zwar in dem Bereich, dass tokenisierte Vermögenswerte auf einer Blockchain als Sicherheit für einen Kredit anerkannt werden. Wir sprechen hier allerdings über den Bereich der Banken, also Institute, die ein Konto direkt bei der EZB haben.
Privatanleger bleiben mal wieder außen vor. Eine Bank wird durch die Hinterlegung tokenisierter Vermögenswerte keinem Privatanleger einen Kredit gewähren. Die neuen Regelungen sind ausschließlich für Banken gedacht, die ein Konto direkt bei der EZB haben. Es bleibt ein Spiel für die Großen – mal wieder.
Europäische Zentralbank akzeptiert als Sicherheiten tokenisierte Vermögenswerte auf Blockchains
Rémy R. – 28. Januar 2026.
Eine Annäherung an die Blockchains. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Ankündigung gemacht, die einen Fortschritt bei der Integration von Technologien verteilter Register in das europäische Finanzsystem markiert. Innerhalb von zwei Monaten wird das Eurosystem tokenisierte Vermögenswerte auf Blockchains als zulässige Sicherheiten für seine Kreditgeschäfte akzeptieren. Erläuterungen.
Die wichtigsten Punkte dieses Artikels:
- Die Europäische Zentralbank hat die Integration von Technologien verteilter Register in das europäische Finanzsystem angekündigt.
- Tokenisierte Vermögenswerte auf Blockchains werden ab dem 30. März als zulässige Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems akzeptiert.
Ein Fortschritt der EZB zugunsten tokenisierter Vermögenswerte auf Blockchains
Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Zentralbank vom 27. Januar 2026 erkennt die EZB an, dass Vermögenswerte, die über zentrale Wertpapierverwahrer (Central Securities Depositories, CSD) ausgegeben werden und Dienste auf Basis der Technologie verteilter Register (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) nutzen, künftig als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können. (Vgl. EZB) Und zwar ab dem kommenden 30. März.
Diese Vermögenswerte müssen jedoch die bereits bestehenden Zulassungskriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Abwicklung in Systemen, die der CSD-Regulierung entsprechen, und die über TARGET2-Securities (T2S), zugänglich sind. [T2S: System des Eurosystems, über das Banken Wertpapiere untereinander übertragen und die Zahlung direkt über ihre Konten bei der Europäischen Zentralbank abwickeln.]
„Das Eurosystem wird seinen Sicherheitenrahmen (…) weiterhin an die technologischen Fortschritte der Finanzmärkte anpassen und die Einführung innovativer Lösungen unterstützen, wobei die Grundsätze der Angemessenheit der Sicherheiten, der Sicherheit, der Effizienz und der Gleichbehandlung gewahrt bleiben.“
Auszug aus der Mitteilung der Europäischen Zentralbank
Auf dem Weg zu einer schrittweisen Integration digitaler Vermögenswerte?
Doch dabei wollen es die Zentralbanker der EZB nicht belassen. Sie beabsichtigen zudem zu prüfen, wie die Zulässigkeit auf Vermögenswerte ausgeweitet werden kann, die vollständig direkt auf DLT-Netzwerken emittiert und abgewickelt werden. Es wurde ein „Arbeitsplan“ gestartet, um zu klären, ob, wie und nach welchen Kriterien solche Vermögenswerte, die bislang noch nicht in zulässigen Wertpapierabwicklungssystemen vertreten sind, künftig als Sicherheiten genutzt werden könnten.
„(…) Das Eurosystem hat einen ambitionierten Arbeitsplan gestartet, um festzustellen, ob, wie und nach welchen Kriterien mithilfe der DLT-Technologie emittierte Vermögenswerte (…) künftig zulässig werden und als Sicherheiten des Eurosystems mobilisiert werden könnten. (…) Ein schrittweiser Ansatz wird in Betracht gezogen (…) mit Teilmengen von auf DLT-Technologie basierenden Vermögenswerten, die nach und nach zulässig werden und mobilisiert werden könnten. (…)“
Auszug aus der Mitteilung der Europäischen Zentralbank
Die Entscheidung der EZB, erste tokenisierte Vermögenswerte (über die Tokenisierung von Real-World-Assets, RWAs) [Tokenisierung realer Vermögenswerte wie Anleihen oder Immobilien in digitale Einheiten auf einer Blockchain] als Sicherheiten zu akzeptieren, markiert einen Wendepunkt bei der Integration von Blockchain-Technologien in das europäische Finanzsystem. Dank der Netzwerke von Kryptowährungen könnte das Eurosystem tatsächlich die Effizienz seiner Märkte (Geschwindigkeit, Kosten usw.) verbessern und sie vollständig ins digitale Zeitalter führen. Diese Initiative ebnet darüber hinaus den Weg für eine breitere Nutzung digitaler Vermögenswerte im Rahmen der europäischen Geldpolitik.
Quelle: Journal du Coin
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