Mensch/Person – Angeklagter Maskenverweigerer führt Schweizer Gericht vor! (Richter ratlos…)

von | 1. Jan 2022

Der Corona-Betrug ist wohl der massivste Aufwachtrigger der Menschheitsgeschichte. Ironischerweise ist der Corona-Betrug jedoch nur die Spitze der Lügenpyramide. Wer also denkt, dass mit dem Ende der inszenierten Pandemie alles aufgelöst sein wird, sollte sich an dieser Stelle schonmal auf monumentale Enthüllungen vorbereiten. Eine davon ist mindestens so alt wie das römische Recht. Es handelt sich um einen Rechtsbetrug sondergleichen; mit dem Ziel die Menschen zu Personen sprich zu legalen Fiktionen herabzuwürdigen. Rechtlich betrachtet ist eine Person nicht dasselbe wie ein Mensch und das ist der eigentliche Grund, warum sich weltweit Millionen von kritisch denkenden Menschen fragen, wie es überhaupt möglich ist, dass ihnen der Staat unverständliche, ja sogar gemeingefährliche Verhaltensregeln vorschreibt. Diese brisante Frage wurde am 27. Januar anlässlich einer bemerkenswerten Gerichtsverhandlung im Kanton Thurgau exemplarisch beleuchtet. Gemäss dem Tagblatt führte ein mutiger, aufgeklärter Thurgauer, der wegen eines Verstosses gegen die Corona-Massnahmen angeklagt wurde, den Bezirksrichter regelrecht vor:

„Ich unterstehe nur dem Gesetz Gottes“: Coronaskeptiker nennt Richter einen Schurken und lässt Prozess platzen – 100 Skeptiker versammeln sich hinter Gerichtsgebäude

Bestens über den Rechtsbetrug aufgeklärt, wusste der Angeklagte offensichtlich, wie man sich vor einem fiktiven Gericht verhält:

Es begann schon damit, dass er der Aufforderung des Gerichtsvorsitzenden, er möge sich setzen, partout nicht nachkommen wollte. Hierfür hatte er eigens eine Fotokopie seiner Identitätskarte vorbereitet und auf den Platz des Beschuldigten gelegt. „Die Person sitzt, der Mensch steht vor Ihnen“, sagte er wiederholt in unterschiedlichen Lautstärken.

Eine Befragung durch den Richter wollte er nicht akzeptieren. Noch nicht einmal, dass dieser den Prozess überhaupt eröffnet. (…)

Ob und in welcher Form es für den Angeklagten ein Nachspiel geben wird, ist gemäss dem Tagblatt noch nicht geklärt:

Als die Situation schliesslich zu festgefahren war, meinte der Richter, man werde die Angelegenheit dann eben in Abwesenheit des Angeklagten weiter beraten und das Urteil schriftlich eröffnen.

Fazit: Sämtliche Formen des friedlichen Widerstands sind selbstverständlich legitim. Wer die grassierenden Auswüchse auf Erden jedoch effektiv bereinigen will, muss erkennen, dass eine Regierung haben und gleichzeitig frei sein zu wollen, ein Widerspruch in sich ist. Freiheit gibt es nur ohne Staat. Der 41-jährige Thurgauer hat es verstanden; sowie die hundert Menschen, die ihn vor Ort unterstützt haben. Die Frage ist bloss, wie viel Leid angerichtet werden muss, bis es die anderen auch begreifen.

Wenn dich die Themen Mensch/Person und wahre Freiheit interessieren, findest du in dem folgenden Interview mit dem Rechtsexperten, Harald Roos, viele Antworten und reichlich Inspiration:

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