Schweiz: Wenn selbst Erpressungsgelder nicht automatisch zurückgegeben werden

von | 23. Dez. 2025

In der Schweiz hat ein aktuelles Gerichtsurteil zur Rückgabe von Kryptowerten an den Uhrenhersteller Patek Philippe eine Debatte über den Umgang staatlicher Stellen mit beschlagnahmten digitalen Vermögenswerten ausgelöst.

Es ist beunruhigend, dass ein Unternehmen wie Patek Philippe überhaupt den Weg vor ein Gericht beschreiten musste, um Gelder zurückzuerhalten, die nachweislich aus einer Erpressung stammten und im Rahmen einer koordinierten Polizeiaktion an den Erpresser gezahlt worden waren. Dass selbst unter diesen Umständen eine Rückgabe nicht selbstverständlich erfolgte, sieht nach einem großen juristischen Missstand aus.

Denn wenn bereits ein weltweit renommierter Konzern mit erheblicher rechtlicher und finanzieller Schlagkraft gezwungen ist, einen aufwendigen Gerichtsprozess zu führen, stellt sich unweigerlich die Frage, wie vergleichbare Fälle bei kleineren Unternehmen oder Privatpersonen ausgehen. Insbesondere dann, wenn es um geringere Beträge geht, bei denen Prozesskosten, Zeitaufwand und das Risiko einer Niederlage den rechtlichen Weg wirtschaftlich unattraktiv oder schlicht untragbar machen. In solchen Fällen besteht die reale Gefahr, dass beschlagnahmte Vermögenswerte dauerhaft beim Staat verbleiben, und das nicht aus rechtlicher Notwendigkeit.

Kryptos: Schweizer Justiz ordnet Rückgabe von 600.000 US-Dollar in Bitcoin und Monero an Patek Philippe an

Ben Canton – 12. Dezember 2025.

Die Stunde der Abrechnung. Am 9. Dezember 2025 hat die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts eine Entscheidung zugunsten von Patek Philippe getroffen und die Rückgabe von Kryptowerten im Gegenwert von 600.000 US-Dollar angeordnet. Diese Gelder hatte der renommierte Uhrenhersteller im Rahmen einer Polizeiaktion gezahlt, um einen Erpresser in eine Falle zu locken. Dennoch wurden sie von der Schweizer Bundesanwaltschaft beschlagnahmt.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels:

  • Die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts hat die Rückgabe von Kryptowerten im Gegenwert von 600.000 US-Dollar an Patek Philippe angeordnet.
  • Die Entscheidung hat die juristische Komplexität von Kryptowerten in Strafsachen in der Schweiz verdeutlicht.

Eine Polizeiaktion, die in einen Rechtsstreit mündet

Im Jahr 2024 wurde Patek Philippe zum Ziel eines Erpressers, der präparierte Pakete an das Unternehmen schickte. Um den Täter zu identifizieren und festzunehmen, arbeitete das Unternehmen mit der Polizei zusammen und erklärte sich bereit, ein Lösegeld von 600.000 US-Dollar in Bitcoin (BTC) und Monero (XMR) zu zahlen, wie vom Kriminellen gefordert.

Der Täter wurde schließlich festgenommen, nachdem er dabei gefilmt worden war, wie er einen Teil des Lösegelds an einem spezialisierten Automaten für Kryptowährungen abhob.

Bei der Festnahme fanden die Ermittler den gesamten Betrag auf zwei USB-Sticks, die versiegelt wurden. Trotz des Erfolgs der Operation entschied die Bundesanwaltschaft jedoch, die Kryptowerte einzubehalten, da sie diese als Teil der Beweismittel in dem Fall betrachtete.

Patek Philippe setzt sich durch und erhält seine Kryptowerte zurück

Patek Philippe focht diese Entscheidung an und argumentierte, dass die Gelder dem Unternehmen gehörten und zurückzugeben seien. Am 9. Dezember 2025 gab die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts dem Uhrenhersteller recht und befand, dass die Bundesanwaltschaft die Beschlagnahme der Kryptowerte nicht ausreichend begründet habe. (Vgl. Le Temps)

„Es ging darum, auf die Welt der Kryptowährungen die Grundsätze anzuwenden, die bislang im Zusammenhang mit der Beschlagnahme traditionellerer Vermögenswerte entwickelt wurden.“

Me Karim Raho, Anwältin von Patek Philippe (Vgl. Le Temps)

Nach Ansicht des Gerichts hatte Patek Philippe das Geld im Rahmen einer „Polizeioperation und nicht im Rahmen einer kommerziellen Transaktion oder einer Investition“ gezahlt. Folglich habe die Bundesanwaltschaft keinen „legitimen Grund“ gehabt, die Gelder zurückzuhalten.

Diese Entscheidung bedeutet einen Sieg für Patek Philippe, das seine 600.000 US-Dollar in Kryptowerten zurückerhält. Gleichzeitig unterstreicht sie die juristische Komplexität rund um digitale Vermögenswerte, insbesondere wenn sie in Strafsachen verwendet werden. Während sich die Schweiz als Zentrum für Kryptowährungen positioniert, könnten solche Streitfälle künftig häufiger werden.

Quelle: Journal du Coin

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